updated December 2008 <7p> |
Patentanwälte AG Bern Die Firma wurde 1950 von Herrn Ernst Ammann zusammen mit einem seiner Hauptklienten unter dem Namen AMMANN & CO. gegründet. 1952 standen Herrn Ammann bereits zwei weitere Mitarbeiter zur Seite. Zu dieser Zeit wurde hauptsächlich für die Uhrenindustrie sowie die Maschinenindustrie gearbeitet. Später erstreckten sich die Dienstleistungen auch auf das Gebiet der Elektronik. Diese Entwicklung stand in engem Zusammenhang mit dem rasanten technischen Fortschritt. Die Konzentration in der gesamten Uhrenindustrie führte zum Entstehen eigener Patentverwaltungen und somit zum kontinuierlichen Abbau unserer Beziehungen zu dieser Branche. Im Gegenzug dehnte sich das Arbeitsgebiet der Firma u.a. auf die Elektro-Mechanik, den Maschinenbau, die Physik und die Chemie aus. 1971 wurde die AMMANN & CO. in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und unter dem Namen AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN eingetragen. Als Gründungsmitglieder fungierten Herr Ernst Ammann und Herr Martin Steiner. Diese rein formale Umwandlung der Firma hatte keinerlei Einfluss auf die Aktivitäten und die Politik der Firma. Nach dem Tod von Herrn Ammann im Jahre 1974 wurde die Firma von Herrn Martin Steiner als Präsident und Herrn Michel Seehof als Stellvertreter geleitet. Seit 1995 ist Herr Michel Seehof Direktor und Verwaltungsratspräsident. Unsere Firma bietet heute nicht nur Dienstleistungen in Patentangelegenheiten an, wir stehen unseren Kunden auch in Marken-, Muster- und Modellangelegenheiten zur Seite, bieten Hand zu Lizenzverträgen oder führen Recherchen durch. Zur Zeit sind drei beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter (SE, ST, BL), ein Markenspezialist (AA) und ein Patentanwalt in Ausbildung (SO) bei der AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN angestellt. Unterstützt werden sie von einem kompetenten Sekretariat und einem Übersetzer. Die Büroräume liegen zentral in Bern, der Bundeshauptstadt, mit guter Zugänglichkeit per Auto (eigene Parkplätze) und nahe am Hauptbahnhof (10 Min. zu Fuss). Das Institut für geistiges Eigentum ist nicht weit entfernt ansässig, so dass auch dringende Terminangelegenheiten, bei denen eine Eingangsbescheinigung erforderlich ist, mit nur geringem Zusatzaufwand erledigt werden können. |